Musterverfahren Volkswagen: Verjährungsdruck lässt Zahl der Kläger weiter wachsen

In dem Fall rund um die manipulierte Software für Dieselfahrzeuge des Volkswagen-Konzerns wurden in den letzten Wochen einige für geschädigte Anleger entscheidende Weichenstellungen vorgenommen. So ist jetzt klar, dass es ein sogenanntes Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG geben wird, in dem anhand eines Musterklägers geklärt wird, ob Volkswagen den Kapitalmarkt zu spät über den Dieselskandal informiert hat oder nicht. Das Landgericht Braunschweig hatte den Weg dazu frei gemacht. Klar ist aber auch, dass das Verfahren frühestens im November oder Dezember 2016 ins Rollen kommen wird.

 

„Für das Gros der Geschädigten dürfte die Verjährungsfrist am 18. September 2016 ablaufen. Wer bis dahin keine Klage eingereicht hat, dem bringt dann auch das Musterverfahren nichts mehr“, erklärt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

„Vor diesem Hintergrund haben wir beschlossen, dass sich geschädigte Aktionäre der Volkswagen AG noch bis zum 15. September bei uns melden können, um uns mit der klageweise Geltendmachung ihrer Ansprüche zu mandatieren und somit den Eintritt der Verjährung hinsichtlich ihrer persönlichen Schadenersatzansprüche zum 18. September abzuwenden“, so Nieding weiter. „Der Ansturm der Anfragen hat uns bewogen, unseren Zeitplan zu ändern. Offenbar gibt es doch noch viele Anleger, die gehofft hatten, sich einem laufenden Musterverfahren anschließen zu können. Nachdem das nun nicht mehr geht, bleibt eben nur die Klage. Und hier wollen wir die Tür so lange offen halten wie möglich“, sagt Nieding, dessen Sozietät gemeinsam mit der ebenfalls auf Kapitalmarkrecht spezialisierten Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS auf einer Klageplattform mittlerweile Schadenersatzforderungen gegen Volkswagen von privaten und institutionellen Investoren im Gesamtwert von mehr als 2,5 Milliarden Euro vertritt. „Darüber hinaus prüfen wir mittlerweile für mehrere namhafte institutionelle Investoren die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche aus dem Gesamtkomplex auch gegen Bosch als Lieferant der Motorsteuerung geltend zu machen,“ kündigt Nieding an.

About the Author

Leave a Reply

LinkedIn
Twitter